Augen Auf Im Finanzverkehr

Es gibt

ca. 1000 Banken

ca. 250 Versicherungen

ca. 40 Bausparkassen

ca. 7000 Investementgesellschaften


und nur ein Finanzamt.


Daher ergeben sich die Fragen:
1. Ist es vorstellbar, daß man als unerfahrener hier den einen oder anderen Fehler macht?


2. Glauben Sie wirklich, daß Sie ALLE Zuschüsse, Prämien, Förderungen, Beitragsreduzierungen und Steuervorteile,

die Ihnen zustehen, schon bekommen?


3. 95% aller Menschen, die eine Einkommensteuererklärung* beim Finanzamt einreichen, machen hierbei Fehler. Nur 5% machen alles richtig.

Das bedeutet, daß ca. 100 bis 300 Millionen Euro nicht ordnungsgemäß beantragt werden. Das Finanzamt sagt nocht nicht mal Danke.



* Gibt es den Lohnsteuerjahresausgleich noch?

Den Lohnsteuerjahresausgleich in seiner ursprünglichen Form gibt es in Deutschland seit 2005 nicht mehr. Er wurde durch die sogenannte Einkommensteuererklärung ersetzt.

Früher war der Lohnsteuerjahresausgleich eine Möglichkeit für Arbeitgeber, am Ende des Jahres die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter zu korrigieren, falls diese im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt hatten. Das System wurde jedoch mit der Einführung des neuen Einkommensteuergesetzes 2005 geändert.

Seitdem müssen Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung von zu viel gezahlter Lohnsteuer erhalten möchten, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Diese Erklärung ermöglicht es, verschiedene Werbungskosten, Sonderausgaben und andere absetzbare Posten geltend zu machen, um eine Steuererstattung zu erhalten.

In bestimmten Fällen ist das Einreichen einer Steuererklärung sogar verpflichtend, beispielsweise wenn man Nebeneinkünfte über einem bestimmten Freibetrag hat oder bestimmte Freibeträge, wie den Freibetrag für Alleinerziehende, in Anspruch genommen hat.


Fordern Sie doch unseren kostenfreien Beratungsservice an.


Hier ist der Fragebogen, den wir gerne mit Ihnen gemeinsam erörtern möchten.


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AUGEN AUF IM FINANZVERKEHR als Erläuterung in PDF-Format